Die Gebärdensprache wird besonders von schwerhörigen und nichthörenden Menschen genutzt.
Die deutsche Gebärdensprache (DGS) ist als eigenständige Sprache mit eigener Grammatik in Deutschland seit 2002 gesetzlich anerkannt.
In Zusammenhang mit Corona wird in den Nachrichten vermehrt die Gebärdensprache eingesetzt. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es Nachrichten in Gebärdensprache.

Dabei wird lautlos mit Einsatz von Gestik, Mimik und Körperhaltung gesprochen. Sehen Sie bei der Unterhaltung den Gesprächspartner an und nicht den Dolmetscher.
Bei Gerichtsverhandlungen gibt es für Gehörlose die Möglichkeit, sich mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers zu verständigen. Das Gericht sollte aber vor der Verhandliung über die Gehörlosigkeit und gegebenenfalls über die Wahl eines Gebärdendolmetschers informiert werden.

Seit dem 01.01.2020 ist es den Behindertenverbänden und dem Gehörlosenbund gelungen, dass gehörlose Menschen im Rahmen einer ambulanten und stationären Krankenhausbehandlung, Anspruch auf eine Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher der Krankenkassen haben.
Trotz aller Hürden sehen sich Gehörlose nicht als behindert an. Sie „sprechen“ eigentlich nur eine andere Sprache und haben ihre eigene Kultur. So wie andere Nationalitäten auch ihre eigene Sprache und Kultur haben. Gehörlose treten gern mit Hörenden in Kontakt und freuen sich, wenn diese das auch tun. Beim Näherkommen sollte man sich bemerkbar machen, da der gehörlose Mensch die ankommende Person nicht hört und somit nicht bemerkt.

Auf dieser Seite finden Sie Filme und Nachrichten in deutscher Gebärdensprache.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/gebaerdensprache    

https://teilhabeberatung.de/de-gs/artikel/die-deutsche-gebaerdensprache-dgs-nicht-nur-alltagskommunikation-sondern-auch-kunstform

Quelle: Deutscher Gehörlosenbund e. v. / EUTB